Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Hannover Rückversicherung AG

Vorstand und Aufsichtsrat der Hannover Rückversicherung AG erklären gemäß § 161 AktG:

Der Deutsche Corporate  Governance-Kodex stellt wesentliche gesetzliche  Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher  börsennotierter Gesellschaften dar und enthält  international als auch national anerkannte Standards guter und  verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel des Kodex  ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und  der Öffentlichkeit in die deutsche  Unternehmensführung zu fördern.

§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat  deutscher börsennotierter Gesellschaften, jährlich  zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz  bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission  Deutscher Corporate  Governance-Kodex“ entsprochen wurde und wird oder  welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden  ("comply or  explain"). Die Umsetzung der Empfehlungen durch  die Hannover Rückversicherung AG weicht in folgenden  Punkten vom Deutschen Corporate  Governance-Kodex (in der Fassung vom 2. Juni 2005) ab:

Individualisierte Angabe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung
(Kodex Ziffern 4.2.4 Satz 2 und  5.4.7 Abs. 3, Satz 1)

Die Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder  soll aufgeteilt nach ihren jeweiligen Bestandteilen im Anhang  des Konzernabschlusses individualisiert ausgewiesen werden.  Die Hannover Rück ist der Auffassung, dass der  Persönlichkeitsschutz gegenüber den Informations-/Transparenzinteressen der Investoren Vorrang haben sollte.  Deshalb erfolgt wie bisher eine summarische Darstellung der  Vergütung und ihrer Bestandteile im Anhang des  Konzernabschlusses. Diese Darstellung ermöglicht unseren  Aktionären in vollem Umfang, die Angemessenheit der  Gesamtvergütung zu beurteilen.

Allen übrigen Empfehlungen des Kodex wurde und wird  entsprochen.

Hannover, November 2005

Der Vorstand
Der Aufsichtsrat