Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Hannover Rückversicherung AG
Vorstand und Aufsichtsrat der Hannover Rückversicherung AG erklären gemäß § 161 AktG:
Der Deutsche Corporate Governance-Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international als auch national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel des Kodex ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die deutsche Unternehmensführung zu fördern.
§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat deutscher börsennotierter Gesellschaften, jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden ("comply or explain"). Die Umsetzung der Empfehlungen durch die Hannover Rückversicherung AG weicht in folgenden Punkten vom Deutschen Corporate Governance-Kodex (in der Fassung vom 2. Juni 2005) ab:
Individualisierte Angabe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung
(Kodex Ziffern 4.2.4 Satz 2 und 5.4.7 Abs. 3, Satz 1)
Die Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder soll aufgeteilt nach ihren jeweiligen Bestandteilen im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert ausgewiesen werden. Die Hannover Rück ist der Auffassung, dass der Persönlichkeitsschutz gegenüber den Informations-/Transparenzinteressen der Investoren Vorrang haben sollte. Deshalb erfolgt wie bisher eine summarische Darstellung der Vergütung und ihrer Bestandteile im Anhang des Konzernabschlusses. Diese Darstellung ermöglicht unseren Aktionären in vollem Umfang, die Angemessenheit der Gesamtvergütung zu beurteilen.
Allen übrigen Empfehlungen des Kodex wurde und wird entsprochen.
Hannover, November 2005