Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Deutschen Corporate Governance-Kodex bei der Hannover Rückversicherung AG

Der Deutsche Corporate  Governance-Kodex stellt wesentliche gesetzliche  Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher  börsennotierter Gesellschaften dar und enthält  international als auch national anerkannte Standards guter und  verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel des Kodex  ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und  der Öffentlichkeit in die deutsche  Unternehmensführung zu fördern.

§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat  deutscher börsennotierter Gesellschaften, jährlich  zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz  bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission  Deutscher Corporate  Governance-Kodex“ entsprochen wurde und wird oder  welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden  ("comply or  explain").

Die Umsetzung der Empfehlungen durch die Hannover Rückversicherung AG weicht in keinem Punkt vom Deutschen Corporate Governance-Kodex (in der Fassung vom 12. Juni 2006) ab.

Hannover, den 10. November 2006

Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat