Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Deutschen Corporate Governance-Kodex bei der Hannover Rückversicherung AG

Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international als auch national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel des Kodex ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die deutsche Unternehmensführung zu fördern.

§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat deutscher börsennotierter Gesellschaften, jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden („comply or explain").

Die Umsetzung der Empfehlungen durch die Hannover Rückversicherung AG weicht in keinem Punkt vom Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 14. Juni 2007) ab.

Zu der Sollbestimmung des Kodex, die Vorstandsbezüge individualisiert auszuweisen, befolgen wir den Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2006, wonach die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Sätze 5 bis 9 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Sätze 5 bis 9 HGB in der Fassung des Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetzes verlangten Angaben zu unterbleiben haben.

Hannover, den 6. November 2007

Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat