Entsprechenserklärung der Hannover Rück SE nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat deutscher börsennotierter Gesellschaften, jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Gemäß der Empfehlung C.7 DCGK soll mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Außerdem soll die Anteilseignerseite des Aufsichtsrats, wenn sie die Unabhängigkeit ihrer Mitglieder von der Gesellschaft und vom Vorstand einschätzt, unter anderem berücksichtigen, ob ein Mitglieddem Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren angehört. Frau Dr. Pollak gehört dem Aufsichtsrat seit 3. Mai 2011 an, das heißt nunmehr zwölf Jahre. Der Aufsichtsrat sieht durch die zwölfjährige Zugehörigkeit keine wesentlichen Interessenkonflikte begründet, die Frau Dr. Pollak in Ihrer Aufsichtsratstätigkeit unmittelbar beeinflussen. Der Aufsichtsrat kommt jedoch zu der Einschätzung, dass eine langjährige Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat grundsätzlich Interessenkonflikte begründen könnte, und wird seine Einschätzung zur Unabhängigkeit von Frau Dr. Pollak regelmäßig überprüfen.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 AktG, dass die Hannover Rück SE allen übrigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (bekannt gemacht am 27. Juni 2022) entspricht und beabsichtigt, diesen Empfehlungen auch zukünftig zu entsprechen.

Hannover, den 8. November 2023

Der Vorstand                                                                                                 Der Aufsichtsrat