Die Hannover Rück-Gruppe hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Genehmigung erhalten, mit der Einführung von Solvency II ihre Solvenzanforderungen anhand ihres internen Kapitalmodells zu berechnen.

Hannover, 5. August 2015: Nach intensiven Vorbereitungen hat die Hannover Rück-Gruppe von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Genehmigung erhalten, mit der Einführung von Solvency II ihre Solvenzanforderungen anhand ihres internen Kapitalmodells zu berechnen. Dieses Modell wird bereits seit mehreren Jahren im Risikomanagement und in der Unternehmenssteuerung der Hannover Rück-Gruppe erfolgreich eingesetzt und deckt im Rahmen der Umsetzung von Solvency II die für die Unternehmenssteuerung wichtigsten Zeichnungs-, Markt- und Gegenparteiausfallrisiken ab.

„Mit unserem internen Kapitalmodell können wir, anders als mit einem Standardmodell, die Risikostruktur unseres Rückver-sicherungsgeschäfts bestmöglich abbilden und so auch unsere aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen im Rahmen von Solvency II weiterhin effizient umsetzen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Ulrich Wallin.

Die Kapitalbedeckungsquote liegt zum 31.12.2014 nach den zukünftigen Solvency II-Regeln für die Hannover Rück-Gruppe weiterhin komfortabel bei über 250 %.