Die ordentliche Hauptversammlung stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2014 eine Bruttodividende in Höhe von 4,25 EUR zu zahlen.

Hannover, 6. Mai 2015:

Die ordentliche Hauptversammlung der Hannover Rück hat mit großer Mehrheit den zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschlägen zugestimmt. Vorsorgliche Beschlüsse zum bedingten und genehmigten Kapital – die Tagesordnungspunkte 7 bis 12 der Einladung zur Hauptver-sammlung – wurden nach gestriger Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht zur Abstimmung gestellt.

Der Vorstandsvorsitzende Ulrich Wallin blickte in seiner Rede noch einmal auf das Rekordjahr 2014 zurück, in dem die Gesellschaft mit einem Nachsteuergewinn von 985,6 Mio. EUR den Wert des Vorjahrs erneut übertreffen konnte. Zu diesem erfolgreichen Ergebnis trugen sowohl die beiden Geschäftsfelder Schaden- und Personen-Rückversicherung als auch das Kapitalanlageergebnis bei.

Die ordentliche Hauptversammlung stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2014 eine Bruttodividende in Höhe von 4,25 EUR zu zahlen. Die Auszahlung setzt sich aus einer Dividende in Höhe von 3,00 EUR je Aktie sowie einer Sonderdividende von 1,25 EUR je Aktie zusammen. Die Sonderdividende ist als Kapitalmanagementmaßnahme zu verstehen, da die Kapitalisierung der Hannover Rück mittlerweile oberhalb ihres Kapitalbedarfs liegt.

Die nächste ordentliche Hauptversammlung der Hannover Rück findet am 10. Mai 2016 in Hannover statt.