Hannover Rück unterstützt Sie bei der Anpassung an das neue Aufsichtsrecht
Solvency II ersetzt seit Anfang 2016 die vorherige aufsichtsrechtliche Regelung Solvency I. Es wurde in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) als alleiniges Aufsichtssystem eingeführt. Die neue Richtlinie bringt einige grundlegende Änderungen mit sich.
Die wichtigsten Änderungen sind a) der Übergang von einer rein volumenbasierten auf eine risikobasierte Eigenkapitalsteuerung, b) erhöhte Anforderungen an das Risikomanagement sowie an die unternehmensinternen Kontrollsysteme und c) erweiterte Berichtspflichten gegenüber der Öffentlichkeit sowie der Aufsichtsbehörde.
Als Mitglied in nationalen und internationalen Versicherungsforen und -verbänden hat die Hannover Rück den Entstehungsprozess der Solvency II-Richtlinie seit mehreren Jahren verfolgt. Wir haben an allen quantitativen Auswirkungsstudien vor Einführung des neuen Aufssichtssystems (QIS 1-5) teilgenommen. Zudem wurde das Interne Modell von der Versicherungsaufsicht genehmigt, womit wir den Großteil unseres Kapitalbedarfs gemäß Solvency II berechnen. Das Interne Modell umfasst derzeit unsere wichtigsten Risikokategorien: Zeichnungsrisiko, Marktrisiko und Gegenparteiausfallrisiko.
Auf der Grundlage dieser langjährigen Erfahrung und unserer umfangreichen Kenntnisse über Solvency II bieten wir unseren Kunden Unterstützung bei der Ausgestaltung ihrer Rückversicherungsstruktur unter Solvency II. Was speziell die Rückversicherung betrifft, sind nach unserer Auffassung folgende Aspekte am wichtigsten:
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Solvency II verlangt eine Eigenmittelausstattung mit einem Sicherheitsniveau von 99,5 %. Das entspricht einem Ereignis mit einer Wiederkehrperiode von 200 Jahren und stellt somit eine schärfere Anforderung dar als z. B. die Absicherung gegen ein Jahrhundertereignis.
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Grundsätzlich erkennt Solvency II die risikomindernde Wirkung von Rückversicherungsvereinbarungen an, sofern ein Risikotransfer nachgewiesen werden kann. Gemäß der Solvency II Standardformel mindern spezielle Lösungen wie z. B. Stop-Loss-Verträge den Kapitalbedarf im Allgemeinen jedoch nicht. Hannover Rück kann bei der individuellen Anpassung der Standardformel unterstützen, um die angemessene Berücksichtigung innovativer und flexibler Rückversicherungsvereinbarungen bei der Kapitalbedarfsberechnung sicherzustellen.
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Unter Solvency II gibt es auch einen Kapitalbedarf für das Forderungsausfallrisiko gegenüber Rückversicherern. Die Höhe des dafür erforderlichen Kapitals richtet sich nach dem Rating und im weiteren Sinne nach der Kapitalisierung des Rückversicherers. Die Hannover Rück bietet ihren Kunden ein hohes Sicherheitsniveau und hält durch ihre erstklassigen Ratings (Standard & Poor's AA-, A.M. Best A+, entspricht jeweils der Bonitätsstufe 1 unter Solvency II) das Forderungsausfallrisiko gegenüber Rückversicherern auf einem sehr niedrigen Niveau.
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Die Solvency II-Rahmenrichtlinie berücksichtigt die Wirkung von Rückversicherung nicht nur aus der Perspektive des Exposure-Managements sondern auch im Hinblick auf das Kapital- und Risikomanagement des Unternehmens insgesamt. Die risikomindernde Wirkung von Rückversicherung spiegelt sich auch in höheren Eigenmitteln infolge einer geringen Risikomarge wider.
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