Um den Erfüllungsgrad der Corporate Governance (CG) objektiv messen zu können, zieht die Hannover Rück die von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) erarbeitete CG-Scorecard heran. Diese beinhaltet rund 60 Maßnahmen zur Umsetzung einer umfassenden Corporate Governance - unterteilt nach den Kriterien Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat, Transparenz und Governance-Verpflichtung und Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Zum Stichtag 20.09.2021 erfüllt die Hannover Rück 69,94% der von der DVFA in ihrer CG-Scorecard aufgenommenen Forderungen. Als Überblick über den Umfang der Aktivitäten der Hannover Rück sind folgend (auszugsweise) die wichtigsten umgesetzten Maßnahmen angeführt.

Aktionäre und Hauptversammlung

  • Soweit keine wesentlichen Änderungen am Vergütungssystem vorgenommen werden, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre zur Billigung vorgelegt. Sofern wesentliche Änderungen am Vergütungssystem vorgenommen werden, wird das angepasste Vergütungssystem ebenfalls der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt

Vorstand

  • Der Aufsichtsrat hat für jedes Vorstandsmitglied eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aus Festvergütung, Nebenleistungen, Dienstzeitaufwand für die Altersversorgung sowie STI und LTI festgelegt („Maximalvergütung“)
  • Bei der Gestaltung des Vergütungssystems des Vorstandes berücksichtigt der Aufsichtsrat die aktuelle Marktpraxis relevanter Vergleichsunternehmen. Zusätzlich wird die Üblichkeit der Vergütung im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Unternehmen (horizontaler Vergleich) sowohl im Hinblick auf die Vergütungshöhe als auch im Hinblick auf die Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt (vertikaler Vergleich), überprüft. Als Vergleichsgruppe für den horizontalen Vergütungsvergleich wurden die Unternehmen des DAX und MDAX herangezogen. Der vertikale Vergleich stützt sich auf die Relation der Vergütung des Vorstandes zur Vergütung der Gesamtbelegschaft der Hannover Rück. Dabei wurden sowohl der Status-Quo als auch die zeitliche Entwicklung der Vergütungsrelationen betrachtet. Zudem wurden die Vergütungsrelationen zwischen Vorstand und Gesamtbelegschaft einem Vergleich mit den Vergütungsrelationen ausgewählter Vergleichsunternehmen aus der Versicherungs- bzw. Rückversicherungsbranche unterzogen
  • Es liegen keine externen Mandate der Vorstände vor

Aufsichtsrat

  • Es gibt einen Ausschuss für Nominierungsangelegenheiten. Weitere Informationen hierzu sind im Bericht des Aufsichtsrats unter dem Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten im Geschäftsbericht zu finden
  • Seit 2021 existiert eine reine Fixvergütung für den Aufsichtsrat
  • Es ist ein Onboarding-Prozess für neue Aufsichtsratsmitglieder eingeführt

Transparenz und Governance-Verpflichtung

  • Abweichungen von Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Index“ werden im Geschäftsbericht unter dem Abschnitt Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex der Hannover Rück SE ausgeführt