Reserve- und Solvenz­anforde­rungen binden große Teile der finan­ziellen Res­sourcen eines Lebens­versi­cherers. Sie können ihn deshalb in seinen Mög­lich­keiten ein­schränken, attrak­tive Geschäfts­chancen zu ver­folgen und orga­nisches Wachs­tum zu erzielen. Zudem mindern sie oft den Kapitalertrag.

Eine solvenz­ent­lastende Rück­versi­cherungs­lösung ver­ringert den Kapital­betrag, den der Versi­cherer zur Absi­cherung gegen die Risiken in seinem Bestand vor­weisen muss. Wie in Abbil­dung 1 dar­gestellt, erhöht sich dadurch die Solvenzquote des Ver­siche­rers. Dieser profi­tiert nun von einer ver­besserten Solva­bilität oder kann das frei­gesetzte Kapital beispiels­weise in andere attrak­tive Geschäfts­möglich­keiten investieren.

Abbildung 1: Eine Solvenzentlastung reduziert das notwendige Kapital des Versicherers und verbessert so seine Solvenzquote

Eine Rück­versi­cherungs­verein­barung zur Reserve­ent­lastung ermög­licht es dem Versi­cherer, seine Reserven zu redu­zieren und sein Eigen­kapital zu erhöhen (vgl. Abbildung 2).

Abbildung 2: Eine Reserveentlastung erhöht das Eigenkapital des Versicherers

In der Solvenz­bilanz ist das Eigen­kapital prak­tisch gleich­bedeu­tend mit dem verfüg­baren Kapital. Aus diesem Grund ver­größert eine Reserve­ent­lastung – wenn auch auf andere Weise als eine direkte Solvenz­ent­lastung (vgl. Abbildung 3) – eben­falls die Solvenzquote des Kunden. Wie bei der Solvenz­ent­lastung kann der Versi­cherer nun das zusätz­lich ver­fügbare Kapital ander­weitig investieren.

Abbildung 3: Eine Reserveentlastung erhöht das verfügbare Kapital des Versicherers und damit seine Solvenzquote

Sowohl die Lösungen zur Reserve- als auch zur Solvenz­ent­lastung er­zielen den ge­wünschten Effekt durch eine Über­tragung der unter­liegenden Risiken an den Rück­versi­cherer. Welche Lösung die geeig­netere ist, hängt in der Praxis sowohl von indivi­dueller Finanz­lage und Ziel­setzung des Kunden ab als auch von den handels- und auf­sichts­recht­lichen Rahmen­bedin­gungen des jeweiligen Marktes.

Typischer­weise ist eine Reserve­ent­lastung vorteil­hafter, wenn der Kunde beson­ders strengen Reserve­anforde­rungen unter­liegt und signi­fikante Puffer in den aktua­riellen An­nahmen vorge­schrieben sind. Eine Solvenz­ent­lastung ist meist gün­stiger bei realis­tischen Reserve­anfor­derungen und sehr konser­vativen Kapital­vor­schriften. Häufig bietet eine Kombi­nation aus beiden Ansätzen den größten Vorteil für den Kunden.

Zusätzlich zur Kapital­frei­setzung profi­tiert der Kunde bei beiden Lösungen von wei­teren positiven Effekten, wie bei­spiels­weise einer Gewinn­steige­rung, die in der Regel mit einer Reserve­entlastung einhergeht.