Schaden-/Kostenquote, kombinierte

Summe der Schaden- und Kostenquote.

Schaden-(Rück-)versicherung

Zusammenfassung von Sparten, die die Versicherung von Sachgegenständen zum Gegenstand haben, also Haftpflicht-, Feuer-, Hagel- oder Transportversicherung.

Schaden, versicherter

Gesamtbetrag der von der Versicherungswirtschaft insgesamt (Erst- und Rückversicherer) gedeckten Schäden.

Schaden, volkswirtschaftlicher

Gesamter, aufgrund eines Schadenereignisses für die betroffene Volkswirtschaft eingetretener Wertverlust. Der volkswirtschaftliche Schaden ist zu unterscheiden vom versicherten Schaden.

Schadenexzedentenvertrag (auch: Excess of Loss, XL)

Vgl. Nicht-proportionale Rückversicherung

Schadenquote

Verhältnis der Schadenaufwendungen im Selbstbehalt zur verdienten (Brutto- oder Netto-)Prämie.

Schutzdeckung

Abdeckung von Portefeuillesegmenten eines Versicherungsunternehmens gegen Großschäden (pro Risiko/pro Ereignis), hauptsächlich auf nicht-proportionaler Basis.

Segmentberichterstattung

Darstellung von Vermögens- und Ertragsinformationen, untergliedert nach zweckmäßigen Kriterien, wie Geschäftsbereichen und Regionen.

Selbstbehalt

Teil der übernommenen Risiken, den der (Rück-)Versicherer nicht in Rückdeckung gibt, also netto ausweist. (Selbstbehaltsquote: Prozentualer Anteil des Selbstbehalts an der gebuchten Bruttoprämie).

Silent Cyber

Unbeabsichtigte Deckung von Cyber-Schäden in traditionellen Rückversicherungsverträgen.

Socially Responsible Investing (SRI)

Socially Responsible Investing beschreibt eine Investmentstrategie, die darauf abzielt, neben dem finanziellen Gewinn auch den gesellschaftlichen Nutzen zu maximieren.

Solvency II

Englische Bezeichnung für die europäische Richtlinie für die Versicherungsbranche (Solvabilität II). Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene, neue europäische Aufsichtsregime aus der Solvency II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) für (Rück )Versicherer, welches risikobasierte Kapitalanforderungen umfasst und in drei thematischen Säulen quantitative, qualitative und berichterstattungsbezogene Vorgaben macht.

Solvenzquote (SCR)

Prozentuale Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderung (Zielsolvenzkapital) gemäß Solvency II durch anrechenbare Eigenmittel.

Sonstige Wertpapiere, gehalten bis zur Endfälligkeit

Wertpapiere, die in Daueranlageabsicht grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Sonstige Wertpapiere, Handelsbestand

Wertpapiere, die ausschließlich für kurzfristige Handelszwecke gehalten werden. Sie sind mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Sonstige Wertpapiere, jederzeit veräußerbar

Wertpapiere ohne klare Zuordnung zum Handels- bzw. Endfälligkeitsbestand; diese jederzeit veräußerbaren Wertpapiere werden mit dem Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertveränderungen berühren nicht die Gewinn- und Verlustrechnung.

Spätschadenrückstellung (auch: Incurred but not reported - IBNR)

Rückstellung für bereits eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden.

Spread-Loss-Vertrag

Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer, der über einen Mehrjahreszeitraum Risiken eines definierten Bestandes abdeckt.

Statische Volatilitätsanpassung

Eine Volatilitätsanpassung soll verhindern, dass sich erhöhte Volatilität an den Kapitalmärkten in der Bewertung langfristiger Versicherungsgarantien niederschlägt. Hier in ihrer statischen Ausprägung.

Sterblichkeitsrisiko

Vgl. Mortalitätsrisiko

Strukturierte Rückversicherung

Rückversicherung mit einem begrenzten Gewinn- und Verlustpotenzial. Meist streben Kunden den Risikoausgleich über die Zeit oder eine Solvenzentlastung an. Beides wirkt bilanzstabilisierend für die Zedenten.

Strukturiertes Unternehmen

Nicht an eine bestimmte Rechtsform gebundene Gesellschaft mit spezifischen Merkmalen, deren Zweck in der Ausführung eng definierter Aktivitäten bzw. dem Halten von Vermögenswerten besteht und für die das herkömmliche, auf Stimmrechten basierende Konsolidierungskonzept oft nicht ausreicht, um zu bestimmen, wer die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt.

Summenexzedentenrückversicherung

Form der proportionalen Rückversicherung, bei der die Risikoaufteilung zwischen Erst- und Rückversicherer nicht anhand einer vorab vereinbarten festen Quote vorgenommen wird. Vielmehr bestimmt der Erstversicherer eine Versicherungssumme, bis zu der er pro Risiko maximal haften möchte. Die das Maximum übersteigenden Risiken (Exzedenten) werden vom Rückversicherungsunternehmen getragen. Die Anteile des Rückversicherers variieren deshalb in Abhängigkeit von der Höhe des Maximums und der Versicherungssumme des rückversicherten Vertrages. Häufig wird die Haftung des Rückversicherers auch auf ein Vielfaches des Maximums beschränkt.

Surplus-Relief-Vertrag

Ein Vertrag, bei dem ein Rückversicherer ein (Teil-)Portefeuille eines Zedenten übernimmt, um dessen haftendes Kapital zu entlasten.

Survival Ratio

Verhältnis von Schadenreserven zu bezahlten Schäden eines Vertrages oder mehrerer Verträge in einem Bilanzjahr.