Rückversicherungsvertrag, bei dem sich der Rückversicherer an einem gesamten, genau definierten Versicherungsbestand eines Zedenten beteiligt. Steht im Gegensatz zur fakultativen Rückversicherung.
Obligatorische Rückversicherung (auch: Vertragsrückversicherung)
Ökonomisches Kapitalmodell
Vgl. Internes Modell.