Obligatorische Rückversicherung (auch: Vertragsrückversicherung)

Rückversicherungsvertrag, bei dem sich der Rückversicherer an einem gesamten, genau definierten Versicherungsbestand eines Zedenten beteiligt. Steht im Gegensatz zur fakultativen Rückversicherung.

Ökonomisches Kapitalmodell

Vgl. Internes Modell.