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Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft werden von ihrer Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht satzungsmäßig oder als Arbeitnehmervertreter im Rahmen des Betriebsverfassungs-, des Mitbestimmungs-, oder des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes entsandt werden. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu bestellen sowie Kontroll- und Überwachungsfunktionen auszuüben. In den Satzungen der Aktiengesellschaften wird regelmäßig festgehalten, welche Einzelgeschäfte der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seines Vorsitzenden bedürfen.

Herbert K. Haas1, 2, 3, Burgwedel,
Vorsitzender
Vorsitzender des Vorstands
Talanx AG
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.


Dr. Klaus Sturany1, Dortmund,
stellvertretender Vorsitzender
Ehemaliges Mitglied des Vorstands der
RWE Aktiengesellschaft


Wolf-Dieter Baumgartl1, 2, 3, Berg,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Talanx AG
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.


Uwe Kramp4, Hannover


Karl Heinz Midunsky3, Gauting,
Ehemaliger Corporate Vice President and Treasurer der
Siemens AG


Ass. jur. Otto Müller4, Hannover


Dr. Immo Querner, Ehlershausen,
Mitglied des Vorstands
Talanx AG
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.


Dr. Erhard Schipporeit2, Hannover
Unternehmensberater


Gert Wächtler4, Großburgwedel


1 Mitglied des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten
2 Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses
3 Mitglied des Nominierungsausschusses
4 Arbeitnehmervertreter