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AufsichtsratDie Mitglieder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft werden von ihrer Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht satzungsmäßig oder als Arbeitnehmervertreter im Rahmen des Betriebsverfassungs-, des Mitbestimmungs-, oder des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes entsandt werden. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu bestellen sowie Kontroll- und Überwachungsfunktionen auszuüben. In den Satzungen der Aktiengesellschaften wird regelmäßig festgehalten, welche Einzelgeschäfte der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seines Vorsitzenden bedürfen. Herbert K. Haas1, 2, 3, Burgwedel,
Dr. Klaus Sturany1, Dortmund,
Wolf-Dieter Baumgartl1, 2, 3, Berg,
Uwe Kramp4, Hannover
Karl Heinz Midunsky3, Gauting,
Ass. jur. Otto Müller4, Hannover Dr. Immo Querner, Ehlershausen,
Dr. Erhard Schipporeit2, Hannover Gert Wächtler4, Großburgwedel
1 Mitglied des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten |
Satzung der Hannover Rückversicherung AGDie aktuelle Satzung der Hannover Rückversicherung AG gibt weitere Informationen zu den Gremien Vorstand und Aufsichtsrat.
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