Corporate Governance
Corporate Governance beschreibt für Vorstand und Aufsichtsrat der Hannover Rück einen sich wandelnden Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens in allen wesentlichen Bereichen der Unternehmensverfassung. Ziel ist es, eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts zu erreichen und das Vertrauen unserer Aktionäre, Geschäftspartner, Kunden, Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen zu stärken und dauerhaft zu festigen.
Vor diesem Hintergrund befassen sich Vorstand und Aufsichtsrat immer wieder zeitnah mit den sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzliche Entwicklungen finden zügig Eingang in die unternehmensinternen Kodifizierungen. Auch im zurückliegenden Jahr musste sich die Gesellschaft auf neue gesetzliche Regelungen einstellen, genannt seien hier vor allem das das Gesetz und die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen, die Versicherungs-Vergütungsverordnung (VersVergV), die Verlautbarungen des Financial Stability Board oder des Basel Committee on Banking Supervision. Auch der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde neu gefasst. Eine zeitgemäße Corporate Governance ist bei Hannover Rück gelebte Selbstverständlichkeit.
Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010
Nachdem die Hannover Rück im Vorjahr in einem Punkt bei der Umsetzung des Deutschen Corporate-Governance Kodex (DCGK) abgewichen war (Kodex Ziffer 4.2.3 Absatz 4; Abfindungs-Cap in Vorstandverträgen), wird sie bei der Umsetzung des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 wiederum in einem Punkt abweichen. Hierbei handelt es sich wie im Vorjahr erneut um die Empfehlung, bei Neuabschluss oder Verlängerung von Vorstandsverträgen ein Abfindungs-Cap zu berücksichtigen. Die Begründung hierfür entnehmen Sie bitte der Entsprechenserklärung.